Das letzte Kindergartenjahr wird in Verantwortung der pädagogischen Fach-kräfte in den Kindertageseinrichtungen als Schulvorbereitungsjahr gestaltet. Es be-ginnt am 1. August eines jeden Jahres und endet mit dem Schuleintritt.
Zur Durchführung des Schulvorbereitungs-jahres stehen den Kindertageseinrich-tungen zusätzliche personelle Ressourcen, die über den gesetzlichen Personal-schlüssel hinaus gehen, zur Verfügung. Konkret heißt das: Für 13 Kinder im Schulvorbereitungsjahr werden drei Stun-den wöchentlich zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Das Schulvorbereitungsjahr soll sich inhaltlich und methodisch am Sächsischen Bildungsplan orientieren. Maßnahmen zur Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres sind in der Konzeption jeder Kindertages-einrichtung zu verankern. Ziel ist es, für jedes Kind nach seinem Entwicklungsstand einen gelingenden Übergang zur Grund-schule sicher zu stellen. Eine Koope-rationsvereinbarung zwischen der jewei-ligen Kindertageseinrichtung und der Grundschule soll dies ermöglichen.
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