Im Rahmen der verfügbaren Plätze können die Eltern einen Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortplatz in einer Kindertagesstätte ihrer Wahl innerhalb bzw. außerhalb der Kommune beantragen. Dabei ist eine Anmeldefrist von 6 Monaten zu beachten. Die Betreuungsverträge werden zwischen den Eltern und dem jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung geschlossen.
Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten können im Krippen- und Kindergartenbereich eine Betreuung von 4,5 Stunden, 6, 9 oder 10 Stunden wählen. Im Hortbereich werden die Kinder 4 Stunden, 5 oder 6 Stunden betreut.
Die Elternbeiträge werden anhand der durchschnittlichen Betriebskosten aller Kindertagesstätten der Stadt Schwarzenberg ermittelt und sind in der "Satzung der Stadt Schwarzenberg zur Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen" in seiner jeweiligen Fassung einheitlich geregelt. Eine Vollzeitbetreuung im Krippenbereich kostet 155,00 Euro, im Kindergarten 85,00 Euro und die Betreuung im Hort 50,00 Euro.
Für die Versorgung der Kinder mit Essen wird zusätzlich Essengeld erhoben.
Eine Absenkung der Elternbeiträge erfolgt bei Alleinerziehenden und für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Falls der Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, kann er ganz oder teilweise vom Landratsamt Erzgebirgskreis übernommen werden. Hierzu ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Jugendhilfe, SG Kindertageseinrichtungen/Jugendarbeit, Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Antragsformulare zur Übernahme des Elternbeitrages werden bei Bedarf von allen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt.
Seit dem 01.01.2011 stehen im Dienstgebäude Aue, Wettinerstraße 61 keine Mitarbeiter mehr für die Antragsannahme bzw. für Fragen zur Verfügung. Die Anträge können jedoch durch Einwurf in den Postbriefkasten oder durch Abgabe im Dienstgebäude Aue, Wettinerstraße 64 (Empfangsbereich) eingereicht werden. Im Empfangsbereich sind ebenfalls Antragsformulare erhältlich.
Für telefonische Fragen stehen die Mitarbeiter des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Stollberg zur Verfügung. Ansprechpartner sind Frau Neuber (Telefon: 037296 591-2160), Frau Borscher (Telefon: 037296 591-2141), Frau Ficker (Telefon: 037296 591-2143) und Herr Förster (Telefon: 037296 591-2189).
