Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt – besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (kurz: EU-DLR) – verabschiedet. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie beinhaltet u. a. folgende Eckpunkte:
Die EU-DLR findet nicht für alle Bereiche Anwendung, sondern lediglich für bestimmte Dienstleistungen:
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Sperrzeitenverkürzung genehmigen
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Ansprechpartner der Stadt Schwarzenberg für die oben genannten Vorgänge ist Frau Kerstin Schmiedel, 03774 / 266 308.
Für diese Vorgänge besteht derzeit noch kein Zugang für elektronische Dokumente. Dieser besteht lediglich über Fax (03774 266 – 333).
