Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen
Besondere Lebenslagen
Eine Seite zurück Zur Startseite E-Mail an die Stadtverwaltung Zur Anmeldung

Lebenslagen-> Schule-> 01. Vorbereitung auf die Sc...
01. Vorbereitung auf die Schule 

  • Schulpflicht
  • Gleiche Chancen für alle Kinder: Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangsphase

Schulpflicht

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres ihren sechsten Geburtstag feiern, sind schulpflichtig. Das gleiche gilt für Kinder, die noch bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden und die von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.

Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, müssen Sie es in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel im Oktober vor der Einschulung.


DETAILS:

  • Anmeldung an der Grundschule
    (Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)

Der körperliche und geistige Entwicklungsstand Ihres Kindes wird im Zuge der Anmeldung an der Grundschule in der Schulaufnahmeuntersuchung festgestellt.

zurück zum Seitenanfang

Gleiche Chancen für alle Kinder: Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangsphase

Um allen Kindern in Sachsen einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen, beginnt die Vorbereitung auf die Schule schon im letzten Kindergartenjahr. Das so genannte Schulvorbereitungsjahr beginnt am 1. August jeden Jahres und endet am 31. Juli des Jahres der Einschulung.

Mit der Anmeldung an der Grundschule im Oktober des Vorjahres beginnt die Schuleingangsphase. Sie ist mit dem Schulvorbereitungsjahr eng verzahnt. Grundschulen und Kindergärten kooperieren in dieser Zeit, damit die Kinder ihre künftige Schule kennenlernen.

zurück zum Seitenanfang

MEHR ZU DIESEM THEMA:

  • Schulvorbereitung
  • Einschulung
    (Kapitel im Amt24))
  • Das Kind im Mittelpunkt – Mein Kind kommt in die Schule – ein Ratgeber für Eltern
  • Ein guter Start – Grundschulen in Sachsen
    (Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus)


Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.

erfahren sie mehr über...

Folgende Verwaltungsvorgänge sind für diese Lebenslage relevant


© Große Kreisstadt Schwarzenberg          Impressum
Zur Druckansicht

Beginn des Darstellungsformulares
Darstellungsformular überspringen
|
Ende des Darstellungsformulares
Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen