Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres ihren sechsten Geburtstag feiern, sind schulpflichtig. Das gleiche gilt für Kinder, die noch bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden und die von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, müssen Sie es in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel im Oktober vor der Einschulung.
DETAILS:
Der körperliche und geistige Entwicklungsstand Ihres Kindes wird im Zuge der Anmeldung an der Grundschule in der Schulaufnahmeuntersuchung festgestellt.
Um allen Kindern in Sachsen einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen, beginnt die Vorbereitung auf die Schule schon im letzten Kindergartenjahr. Das so genannte Schulvorbereitungsjahr beginnt am 1. August jeden Jahres und endet am 31. Juli des Jahres der Einschulung.
Mit der Anmeldung an der Grundschule im Oktober des Vorjahres beginnt die Schuleingangsphase. Sie ist mit dem Schulvorbereitungsjahr eng verzahnt. Grundschulen und Kindergärten kooperieren in dieser Zeit, damit die Kinder ihre künftige Schule kennenlernen.
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