Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase. Ein reges Hin und Her zwischen Grundschule und Kindergarten prägt diesen Abschnitt der Schuleingangsphase.
Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung. Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Ein Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt oder eine Ärztin vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklungsstand mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes
An einer Schulaufnahmeuntersuchung müssen teilnehmen
HINWEIS: Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten auch als schulpflichtig.
In der Regel wird bei der Schulanmeldung ein individueller Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung vereinbart.
Die Untersuchung findet grundsätzlich in den Räumen der Schule statt. Nur wenn die Schule keine geeigneten Räumlichkeiten hat, kann die Untersuchung in der Dienststelle des jeweiligen Gesundheitsamtes stattfinden. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Untersuchung dabei sein. Der erhobene Befund wird gleich mitgeteilt.
Der Arzt oder die Ärztin führt eine Untersuchung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes durch. Hier werden vor allem die Bereiche in den Blick genommen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch besondere Bedeutung haben. Dazu gehören:
Außerdem werden folgende Aspekte untersucht:
Befunde, die einer weiteren medizinischen Abklärung bedürfen, werden dem Sorgeberechtigten mitgeteilt und eine entsprechende Überweisung empfohlen. die Eltern werden ggf. zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten. Falls nötig, informiert der Kinder- und Jugendärztliche Dienst die Schule über erforderliche Maßnahmen.
Die Untersuchung sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Schuljahres durchgeführt werden.
Die Untersuchung ist kostenlos.
Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Stand: 11.03.2010
