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Lebenslagen-> Schule-> 06. Zweiter Bildungsweg-> Anmeldung am Abendgymnasium
Anmeldung am Abendgymnasium 


Am Abendgymnasium haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen. Der Unterricht findet berufsbegleitend statt.

Das Abendgymnasium beginnt in der Regel mit der einjährigen Einführungsphase (zwei Schulhalbjahre). An diese schließt sich die zweijährige Kursphase mit den Klassenstufen 11 und 12 (vier Kurshalbjahre) an. Unter Umständen können Sie die Einführungsphase überspringen, gegebenenfalls müssen Sie aber auch einen einjährigen Vorkurs (zwei Schulhalbjahre) absolvieren. Dies hängt hauptsächlich von Ihrer Vorbildung ab (Näheres dazu unter "Voraussetzungen"). Die Schulzeit dauert demnach zwischen zwei und vier Jahren.



Zuständigkeit

ein Abendgymnasium Ihrer Wahl


HINWEIS: Die Anzeige der Schulen über die "Ortsauswahl" (rechte Randspalte) ist nicht möglich. Folgende Alternativen bieten sich an:



Voraussetzungen

Aufnahme am Abendgymnasium

Um in das Abendgymnasium aufgenommen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder waren mindestens zwei Jahre berufstätig.
    • Eine Berufsausbildung wird auf die Dauer der Berufstätigkeit angerechnet.
    • AUSNAHME: die zweijährige Berufserfahrung ist folgenden Tätigkeiten gleichgestellt:.
      • Elternzeit, die Betreuung eines minderjährigen Kindes oder einer pflegebedürftigen Person
      • nachgewiesene Arbeitslosigkeit (Bescheinigung von der Agentur für Arbeit erforderlich)
      • Wehr- oder Zivildienstzeiten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
    • Sie sind berufstätig.
  • Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und haben auch noch nicht zweimal erfolglos an einer Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) teilgenommen.

Wenn Sie über einen Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen und zu Beginn des Schuljahres 19 Jahre alt sind, beginnen Sie mit der Einführungsphase. Wenn Sie einen Hauptschulabschluss besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind, beginnen Sie mit dem Vorkurs.

Die Aufnahme in ein Abendgymnasium setzt zudem voraus, dass Sie gleichzeitig eine berufliche Tätigkeit ausüben oder mit einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit nachweisen. In letzterem Fall können Sie auch einen Besuch des Kollegs in Betracht ziehen.


DETAILS:


Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase

Den Vorkurs und die Einführungsphase können Sie überspringen, wenn ihre Befähigung erwarten lässt, dass sie den Anforderungen der Kursphase (Klassenstufen 11 und 12) gewachsen sein werden, insbesondere wenn sie

  • die Fachhochschulreife besitzen,
  • die fachgebundene Hochschulreife besitzen oder
  • das Gymnasium während der nach der Jahgangsstufe 11 verlassen haben.

Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium

Wenn Sie den Vorkurs erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der Einführungsphase auch an einem anderen Abendgymnasium fortfahren. Das selbe gilt beim Wechsel der Schule zwischen Einführungsphase und Kursphase.

Während der Kursphase können Sie nur dann an ein anderes Abendgymnasium wechseln, wenn Sie die zu belegenden Kurse aus der Jahrgangsstufe 11, an dem neuen Abendgymnasium fortsetzen können.

Während des Schuljahres ist der Wechsel nur aus wichtigem Grund zulässig, beispielsweise bei einem Wechsel des Wohnsitzes.



Ablauf

Um ein Abendgymnasium besuchen zu können, müssen Sie sich vorher bei diesem anmelden. Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Vor dem Anmeldetermin führen die Abendgymnasien Informationsveranstaltungen zum Bildungsweg an der jeweiligen Schule und zu den Aufnahmevoraussetzungen durch.



Notwendige Unterlagen:

In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung.

Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses (das Abendgymnasium kann die Vorlage weiterer Schulzeugnisse verlangen)
  • Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über die erforderliche Berufstätigkeit (in beglaubigter Abschrift oder im Original)
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo Sie bereits an einer Abiturprüfung teilgenommen haben und dass Sie sie allgemeine Hochschulreife noch nicht erlangt haben
  • Bestätigung über die Ausübung einer Berufstätigkeit oder einer gleichgestellten Tätigkeit (siehe "Voraussetzungen").


Bearbeitungsfristen:

Sie müssen sich bis zum 15. Juni des Jahres anmelden, ab dem Sie die Schule besuchen möchten.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Anmeldung am Abendgymnasium ist für Sie kostenfrei.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport. Stand: 28.01.2010





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