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Anmeldung am Kolleg 


Am Kolleg haben Erwachsene die Möglichkeit, das Abitur abzulegen. Der Unterricht findet nicht wie beim Abendgymnasium berufsbegleitend statt, sondern in Vollzeitform, also wie im normalen Schulbetrieb.

Das Kolleg beginnt in der Regel mit der einjährigen Einführungsphase (zwei Schulhalbjahre). An diese schließt sich die zweijährige Kursphase mit den Klassenstufen 11 und 12 (vier Kurshalbjahre) an. Unter Umständen können Sie die Einführungsphase aber auch überspringen oder Sie müssen gegebenenfalls noch einen einjährigen Vorkurs (zwei Schulhalbjahre) absolvieren – dies hängt hauptsächlich von Ihrer Vorbildung ab (Näheres dazu unter "Voraussetzungen"). Die Schulzeit dauert demnach zwischen zwei und vier Jahren.



Zuständigkeit

ein Kolleg Ihrer Wahl


HINWEIS: Die Anzeige der Schulen über die "Ortsauswahl" (rechte Randspalte) ist nicht möglich. Folgende Alternativen bieten sich an:



Voraussetzungen

Um in das Kolleg aufgenommen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder waren mindestens drei Jahre berufstätig.
    • Eine Berufsausbildung wird auf die Dauer der Berufstätigkeit angerechnet.
    • Bis zu insgesamt einem Jahr werden weiterhin angerechnet:
      • Arbeitslosigkeit (mit Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit, längere Zeiten können im Einzelfall anerkannt werden)
      • Wehrdienst, Zivildienst
      • soziales Jahr, ökologisches Jahr
  • Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und haben auch noch nicht zweimal erfolglos an einer Prüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) teilgenommen.
  • Während des Besuchs eines Kollegs gehen Sie keiner Berufstätigkeit nach.

Vorkurs – Aufnahmeprüfung – Einführungsphase

Wenn Sie am Ende des vorkurses versetzt wurdn oder über einen Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen und zu Beginn des Schuljahres 19 Jahre alt sind, beginnen Sie am Kolleg mit der Einführungsphase. Wenn Sie nicht am Ende des Vorkurses versetzt wurden, müssen Sie einen Realschulabschluss oder gleichgestellten Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von besser als 2,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache sowie einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in allen Fächern besitzen.

Wenn Sie diesen Notendurchschnitt nicht erreicht haben, können Sie in der Einführungsphase nur dann beginnen, wenn Sie vorher eine Aufnahmeprüfung bestanden haben. In dieser müssen Sie in schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache jeweils mindestens die Note "ausreichend" und im Durchschnitt mindestens die Note 3,0 erreichen.

Wenn Sie einen Hauptschulabschluss besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind, beginnen Sie mit dem Vorkurs.


Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase

Den Vorkurs und die Einführungsphase können Sie überspringen, wenn ihre Befähigung erwarten lässt, dass sie den Anforderungen der Kursphase (Klassenstufen 11 und 12) gewachsen sein werden, insbesondere dann, wenn sie

  • die Fachhochschulreife besitzen,
  • die fachgebundene Hochschulreife besitzen oder
  • das Gymnasium nach der Jahgangsstufe 11 verlassen haben.

Schulwechsel an ein anderes Kolleg

Wenn Sie den Vorkurs erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der Einführungsphase auch an einem anderen Kolleg fortfahren. Das selbe gilt beim Wechsel der Schule zwischen Einführungsphase und Kursphase.

Während der Kursphase können Sie nur dann an ein anderes Kolleg wechseln, wenn Sie die zu belegenden Kurse aus der Jahrgangsstufe 11 fortsetzen können.

Während des Schuljahres ist der Wechsel nur aus wichtigem Grund zulässig, beispielsweise bei einem Wechsel des Wohnsitzes.



Ablauf

Um ein Kolleg besuchen zu können, müssen Sie sich vorher bei diesem anmelden. Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Vor dem Anmeldetermin führen die Kollegs Informationsveranstaltungen zum Bildungsweg an der jeweiligen Schule und zu den Aufnahmevoraussetzungen durch.



Notwendige Unterlagen:

In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich jedoch besser bereits im Vorfeld beim Schulleiter über die Formalitäten der Antragstellung.

Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulabschlusszeugnisses (das Kolleg kann die Vorlage weiterer Schulzeugnisse verlangen)
  • Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über die erforderliche Berufstätigkeit (in beglaubigter Abschrift oder im Original)
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo Sie bereits an einer Abiturprüfung teilgenommen haben und dass Sie die allgemeine Hochschulreife erlangt haben


Bearbeitungsfristen:

Schuljahr 2010/2011

Die Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 2010/2011 fand am 8. Mai 2010 statt. Die Nachprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, wird am 21. August 2010 durchgeführt.

Die Entscheidung über das Bestehen der Aufnahmeprüfung wurde den Teilnehmern bis zum 31. Juni 2010 mitgeteilt. Die Teilnehmer der Nachprüfung erhalten das Ergebnis bis zum 3. September 2010.


Schuljahr 2011/2012

Die Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 2011/2012 wird am 14. Mai 2011 stattfinden. Die Nachprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, wird am 9. Juli 2011 durchgeführt.

Die Entscheidung über das Bestehen der Aufnahmeprüfung wird den Teilnehmern bis zum 1. Juni 2011 mitgeteilt. Die Teilnehmer der Nachprüfung erhalten das Ergebnis bis zum 22. Juli 2011.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Anmeldung am Kolleg ist für Sie kostenfrei.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport. Stand: 28.01.2010





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