Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Schwarzenberg erfolgen gemäß den Regelungen der Bekanntmachungssatzung der Stadt.
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch Abdruck im „regionalspiegel Aue-Bad Schlema · Schwarzenberg“ .
Ortsübliche Bekanntgaben erfolgen durch Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Stadt Schwarzenberg www.schwarzenberg.de. Ortsübliche Bekanntgaben von Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgen jeweils 3 Kalendertage vor der Sitzung. Hier gelangen Sie zu den ortsüblichen Bekanntgaben.
Ortsübliche Bekanntmachungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erfolgen in der für öffentliche Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form durch Abdruck im „regionalspiegel Aue-Bad Schlema · Schwarzenberg“.
Natürlich werden im nichtamtlichen Teil der Bekanntmachungen auch Veranstaltungstipps, Hinweise zu aktuellen Sperrungen und Baumaßnahmen sowie zum Stadtgeschehen gegeben.