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Im Rahmen der verfügbaren Plätze können die Eltern einen Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortplatz in einer Kindertagesstätte ihrer Wahl innerhalb bzw. außerhalb der Kommune beantragen. Dabei ist eine Anmeldefrist von mindestens 6 Monaten zu beachten. Die Betreuungsverträge werden zwischen den Personensorgeberechtigten und dem jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung geschlossen.

Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten können im Krippen- und Kindergartenbereich eine Betreuung von 4,5 Stunden, 6, 9 oder 10 Stunden wählen. Im Hortbereich werden die Kinder 4 Stunden, 5 oder 6 Stunden betreut.

Die Elternbeiträge werden anhand der durchschnittlichen Betriebskosten aller Kindertagesstätten der Stadt Schwarzenberg ermittelt und sind in der "Satzung der Stadt Schwarzenberg zur Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen" in seiner jeweiligen Fassung einheitlich geregelt. Eine Vollzeitbetreuung im Krippenbereich kostet 222,00 Euro, im Kindergarten 93,00 Euro und die Betreuung im Hort 55,00 Euro.

Für die Versorgung der Kinder mit Essen und Getränken werden zusätzlich Verpflegungskosten erhoben.

Eine Absenkung der Elternbeiträge erfolgt bei Alleinerziehenden und für im Haushalt lebende Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Falls der Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, kann er ganz oder teilweise vom Landratsamt Erzgebirgskreis übernommen werden. Hierzu ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Jugendhilfe, SG Kindertageseinrichtungen/Jugendarbeit, Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Antragsformulare zur Übernahme des Elternbeitrages werden bei Bedarf von allen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt.