Informationen für Veranstalter

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Die Waldbühne Schwarzenberg kann in Sondernutzung zur Durchführung von Veranstaltungen als Freilichtbühne und Veranstaltungsstätte entsprechend der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung (SächsVStättVO) vom 7. September 2004 (SächsGVBl. S. 443) in der jeweils geltenden Fassung gemietet werden. Diese Nutzung findet in der Regel nur in den Monaten Mai bis September eines Kalenderjahres statt. Auf der Waldbühne Schwarzenberg können Veranstaltungen mit einer Besucherkapazität von maximal 12.000 Gästen zugelassen werden, die zur Bereicherung des kulturellen und touristischen Angebotes der Stadt und der umliegender Region dienen und die in der Regel Konzertcharakter tragen.

Als Veranstalter zugelassen werden im Einzelfall natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen, die gewerblich Veranstaltungen organisieren und durchführen, die organisatorische Verantwortung für diese Veranstaltungen übernehmen sowie das unternehmerische Risiko und die Haftung tragen. Alle Modalitäten zur Zulassung von Veranstaltungen sind in der Satzung zur Benutzung der Waldbühne Schwarzenberg vom 05.03.2018 geregelt.

Weiterhin sind im beigestellten Portfolio Waldbühne Schwarzenberg 2018 alle wichtigen Daten zur Veranstaltungsstätte, zur Zulassung von Veranstaltungen und zur Organisation zusammengestellt.

Wir freuen uns darauf, Sie als potenziellen Veranstalter auf der Waldbühne Schwarzenberg gewinnen zu können!