Kinderreisepass

 

Eine persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten und des Kindes ist für die Beantragung zwingend erforderlich. 

Vorzulegende Unterlagen sind:

o    bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass

o    aktuelles biometrisches Foto (max. 6 Monate alt)

o    bei der Erstbeantragung die Geburtsurkunde

bei gemeinsamen Sorgerecht

  • Abschrift des gemeinsamen Sorgerechts vom Jugendamt (nicht notwendig bei Verheirateten)
  • die Anwesenheit beider Eltern, sollte eine gemeinsame Beantragung nicht möglich sein, ist eine Zustimmungserklärung und eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des zustimmenden gesetzlichen Vertreters vorzulegen

bei alleinigem Sorgerecht

  • aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt 

 

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses, empfiehlt sich eine vorherige telefonische Absprache. 

Ein Kinderreisepass ist für die Dauer von einem Jahr gültig. Eine Verlängerung um je 1 Jahr ist möglich, jedoch nur solange der Kinderreisepass noch gültig ist. 

 

Ansprechpartner:

Bürgerservice Schwarzenberg

Tel.: 03774 266-309