Kinderreisepass
Eine persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten und des Kindes ist für die Beantragung zwingend erforderlich.
Vorzulegende Unterlagen sind:
o bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
o aktuelles biometrisches Foto (max. 6 Monate alt)
o bei der Erstbeantragung die Geburtsurkunde
bei gemeinsamen Sorgerecht
- Abschrift des gemeinsamen Sorgerechts vom Jugendamt (nicht notwendig bei Verheirateten)
- die Anwesenheit beider Eltern, sollte eine gemeinsame Beantragung nicht möglich sein, ist eine Zustimmungserklärung und eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des zustimmenden gesetzlichen Vertreters vorzulegen
bei alleinigem Sorgerecht
- aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses, empfiehlt sich eine vorherige telefonische Absprache.
Ein Kinderreisepass ist für die Dauer von einem Jahr gültig. Eine Verlängerung um je 1 Jahr ist möglich, jedoch nur solange der Kinderreisepass noch gültig ist.
Ansprechpartner:
Bürgerservice Schwarzenberg
Tel.: 03774 266-309