Fördergebiet "Historische Altstadt 2014-2021"

Die Stadt Schwarzenberg erhält seit 2014 für das Fördergebiet "Historische Altstadt 2014-2021" im Rahmen der Städtebauförderung Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" (SDP). Im Programmjahr 2020 wurde das Fördergebiet in das Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" (LZP) überführt.

Die Fördergebietsgröße beträgt 18,10 ha. Die Lage des Fördergebiets und die Gebietsabgrenzung können Sie dem unten stehenden Plan entnehmen.

Mit dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurde die Sicherung, Erhaltung, Modernisierung und die zukunftsfähige Weiterentwicklung von Gebäuden, Ensembles und sonstigen baulichen Anlagen sowie die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen und Plätzen mit geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung in historischen Stadtkernen gefördert. Dabei sollten die historischen Stadtkerne und -quartiere nicht zu Museen werden. Vielmehr sollten sie sich zu lebendigen Orten entwickeln, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher anziehen. 

Auch mit dem neuen Programm der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.
Mit Hilfe der Städtebauförderung soll die Entwicklung attraktiver und identitätsstiftender Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ermöglicht werden.

Vor allem Privatpersonen können von der Förderung und der steuerlichen Anerkennung der zuwendungsfähigen Ausgaben ihrer Baumaßnahmen profitieren. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und bieten je nach Bedarf auch individuelle Beratungsgespräche an.

Der Bewilligungszeitraum läuft seit dem 01.01.2014.

Mit dem Fortsetzungsantrag 2021 wurde ein Gesamtförderrahmen in Höhe von 7.982.737,00 € beantragt.

Von Bund und Land werden Finanzhilfen in Höhe von 80 % gezahlt. Das entspricht beantragten Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 6.386.189,60 €. Die restlichen 20 % in Höhe von 1.596.547,40 € sind Eigenmittel der Stadt Schwarzenberg.

Für den 31.12.2023 ist das Ende des Durchführungszeitraumes geplant.